Patentierung von Software und Geschäftsmethoden
Referenten:
Andreas Stöckigt, Vizepräsident der Gesellschaft für Informatik, Bonn
Fritz Teufel, IBM Deutschland, Stuttgart
RA Dr.-Ing. Martin Fähndrich, Kanzlei Lovells Boesebeck Droste, Düsseldorf
PA Markus Hössle, Kanzlei Hössle & Kudlek, Stuttgart/München
PA Dr. Stefan Schohe, Kanzlei Böhmert & Böhmert, München
Dr. Christian Kilger, Director Intellectual Property and Licensing, LION bioscience, Heidelberg
Dr. Wilfried Anders, Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht (XX. Senat), München
Uwe Scharen, Richter am Bundesgerichtshof (X. Senat), Karlsruhe
Dr. Stefan Steinbrener, Vorsitzender der Beschwerdekammer 3.5.1 und Mitglied der Großen Beschwerdekammer am EPA, München
PA Dr. Harald Springorum, Kanzlei Kiani & Springorum, Düsseldorf
RA Dr. Christian Osterrieth, Präsident des LES, Kanzlei Clifford Chance Puender, Düsseldorf
Gert Kolle, Direktor Internationale Rechtsangelegenheiten beim EPA, München
Raimund Lutz, Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz, Berlin
Von Prof. Dr. Jan Busche
Am 7. und 8. März 2002 fanden im historischen Plenarsitzungssaal der Bezirksregierung Düsseldorf die 2. Düsseldorfer Patentrechtstage statt. Die rund 80 Teilnehmer aus der behördlichen, gerichtlichen, anwaltlichen und industriellen Praxis diskutierten zum Thema Patentierung von Software und Geschäftsmethoden. Nach der Eröffnung der Tagung durch Professor Dr. Jan Busche, Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wurden zunächst in einführenden Referaten die Themen „Software – Innovationsschutz durch Patente?“ (Referent: Andreas Stöckigt, Vizepräsident der Gesellschaft für Informatik, Bonn) und „Die Bedeutung der Patentierung computerimplementierter Erfindungen für den IT-Bereich – Praktische Erfahrungen“ (Referent: Fritz Teufel, IBM Deutschland, Stuttgart) behandelt. Der anschließende Teil der Veranstaltung war den „Rechtlichen Rahmenbedingungen für den Patentschutz computerimplementierter Erfindungen und Geschäftsmethoden in Europa, USA und Japan“ (Referent RA Dr.-Ing. Martin Fähndrich, Kanzlei Lovells Boesebeck Droste, Düsseldorf) und „Effektiven Anmeldestrategien und Anspruchsformulierungen beim europäischen, US-amerikanischen und japanischen Patentamt“ (Referent: PA Markus Hössle, Kanzlei Hössle & Kudlek, Stuttgart/München) gewidmet. Die im Grenzbereich von Biotechnologie und Informatik angesiedelten Rechtsfragen der Bioinformatik, die zunehmend einzelne Laboranwendungen „substituiert“, beleuchteten PA Dr. Stefan Schohe, Kanzlei Böhmert & Böhmert, München, mit einem Vortrag zu „Patentrechtlichen Problemen der Bioinformatik“ und Dr. Christian Kilger, Director Intellectual Property and Licensing, LION bioscience, Heidelberg, der in seinem Referat die „Bedeutung der Bioinformatik für die Patentierung biotechnologischer Erfindungen“ heraus arbeitete. Der erste Tag der Veranstaltung wurde abgeschlossen durch einen Überblick über die aktuelle Prüfungs- und Entscheidungspraxis des DPMA und des BPatG bei der Patentierung von Software und Geschäftsmethoden. Referent war Dr. Wilfried Anders, Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht (XX. Senat), München.
Zum Auftakt des zweiten Veranstaltungstages berichteten Herr Uwe Scharen, Richter am Bundesgerichtshof (X. Senat), Karlsruhe, über die aktuelle Entscheidungspraxis des Bundesgerichtshofs und Herr Dr. Stefan Steinbrener, Vorsitzender der Beschwerdekammer 3.5.1 und Mitglied der Großen Beschwerdekammer am EPA, München, über die Entscheidungspraxis der Beschwerdekammern des EPA. Den Themenkreis „Verwertung von Softwarepatenten“ eröffnete PA Dr. Harald Springorum, Kanzlei Kiani & Springorum, Düsseldorf, mit einem Vortrag zu „Softwarepatenten als Gegenstand von Patentverletzungsstreitigkeiten“. RA Dr. Christian Osterrieth, Präsident des LES, Kanzlei Clifford Chance Puender, Düsseldorf, referierte im Anschluss zu Softwarelizenzverträgen.
Die Veranstaltung fand ihren Abschluss mit einem Ausblick auf aktuelle Gesetzgebungsvorhaben. Das besondere Interesse der Teilnehmer galt dabei dem wenige Tage zuvor, am 20. Februar 2002, von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag für eine Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen. Dazu und zur Entwicklung beim Gemeinschaftspatent nahm Herr Gert Kolle, Direktor Internationale Rechtsangelegenheiten beim EPA, München, Stellung. Ergänzend berichtete Herr Raimund Lutz, Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz, Berlin, über weitere Gesetzgebungsvorhaben auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes, ua. zum Stand der Umsetzung der EG-Biotechnologie-RL und zu den Reformvorhaben auf dem Gebiet des Arbeitnehmererfinderrechts.
Die Veranstaltung wurde durch interessante Diskussionsbeiträge der Teilnehmer abgerundet, mit denen die Tagung wiederum zu einem Forum der Patentrechtspraxis geworden ist. Professor Dr. Jan Busche verabschiedete die Teilnehmer mit dem Wunsch auf ein Wiedersehen bei den 3. Düsseldorfer Patentrechtstagen im Frühjahr 2003.
Materialien
<media 29921>Ankündigungsplakat</media>