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Ziele und Aufgaben

I. Zielsetzung

Das Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf dient der Forschung und Lehre sowie der Informationsvermittlung auf den Feldern des Gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheberrechts und des Wirtschaftsrechts.

Seine Aufgabe ist die anwendungsorientierte Erforschung des Rechts der neuen Technologien, insbesondere im Hinblick auf das Rechtsmanagement bei der Gründung von Unternehmen und bei der Sicherung und Verwertung von Innovationen. Die Forschungsperspektive richtet sich zur Zeit konkret auf das Recht der Biotechnologie, das Recht der Hochschulerfindungen, die Bewertung von Immaterialgüterrechten und das internationale Recht des geistigen Eigentums.

Ziel ist es, im Dialog mit rechtsberatenden Berufen, der Unternehmenspraxis und der Kreditwirtschaft ein Forum für Unternehmensgründer und Innovatoren zu schaffen, aus dessen Mitte praxisbezogene, auch interdisziplinäre, Forschungsvorhaben und Projektbegleitungen verwirklicht werden. Das Zentrum soll insoweit als Brückenkopf fungieren und dem wechselseitigen Wissens- und Erfahrungstransfer zwischen Hochschule und Wirtschaft dienen. Dabei wird es sich insbesondere den Belangen der Start Ups und Spin Offs widmen. Damit soll in der Landeshauptstadt ein auch international wahrgenommener Beitrag der wissenschaftlichen Unterstützung von Unternehmen, insbesondere im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes, etabliert werden.

II. Schwerpunkte

Im Einzelnen besetzt das Zentrum mit seiner Tätigkeit folgende Themenfelder:

Mit dem Recht der Unternehmensgründung sind die Fragen der Rechtsformwahl und der Unternehmensfinanzierung angesprochen, insbesondere auch die Felder des Wagnis-Kapitals und der Finanzierung über den Kapitalmarkt. Dabei spielt ua die immer wichtiger werdende Frage der Einlagefähigkeit immaterieller Rechtsgüter (zB Lizenzen) eine Rolle.

Mit dem Recht der Innovationssicherung widmet sich das Zentrum im umfassenden Sinne allen Fragen des geistigen Eigentums, insbesondere der Patentierung biotechnologischer und softwareimplementierter Erfindungen. Angesichts zunehmender Wertschöpfung auf diesen Gebieten gilt es, im Rahmen einer Bestandsaufnahme Voraussetzungen und Grenzen der Innovationssicherung zu beschreiben und das System des Gewerblichen Rechtsschutzes im Hinblick auf neue Schutzgegenstände fortzuentwickeln, so etwa für den Schutz sog. Geschäftsmethoden.

Mit dem Recht der Innovationsverwertung sind schließlich die zentralen Fragen der Lizenzerteilung und der Einbringung von Gewerblichen Schutzrechten bei der Unternehmensgründung angesprochen. Hierbei sind die Gebiete des Schuldvertragsrechts und des Gesellschaftsrechts berührt. Zudem stellen sich im Rahmen von Unternehmenskooperationen kartellrechtliche Fragen. Zum Rechtskreis der Innovationsverwertung gehört im weiteren Sinne auch das Markenrecht, das eine komplementäre Funktion zum Schutz des geistigen Eigentums durch Patent- und Urheberrecht hat, indem es die wirtschaftliche Verwertung geistiger Leistungen durch eine weitere Schutzrechtsdimension absichert. Der Innovationsverwertung zuzurechnen ist zudem das Wettbewerbsrecht, das den rechtlichen Rahmen für Marktstrategien vorgibt.

III. Aktivitäten

Zur Durchführung seiner Aufgaben hat das Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz eine auf die beschriebenen Tätigkeitsbereiche fokussierte Fachbibliothek aufgebaut. Der interessierten Öffentlichkeit steht darüber hinaus eine entsprechende Datenbank (VAMP - Virtuelles Archiv zum Marken- und Patentrecht) mit der Möglichkeit der Online-Recherche zur Verfügung. VAMP enthält u.a. die "Düsseldorfer Entscheidungen", die Sammlung aller Entscheidungen des LG Düsseldorf und des OLG Düsseldorf zum Patentrecht.

Die Arbeit des Zentrums wird durch wissenschaftliche Tagungen sowie durch Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen geprägt. Alljährlich im Frühjahr werden seit 2001 die "Düsseldorfer Patentrechtstage" durchgeführt, die sich als "Markenzeichen" der Technologieregion Nordrhein-Westfalen aktuellen Fragen des Patentrechts und angrenzender Rechtsgebiete widmen.

Darüber hinaus bietet das Zentrum mit den "Werkstattgesprächen auf Mickeln" und dem "Forum Unternehmensrecht" zwei Vortrags- und Diskussionsreihen an, die sich kontinuierlich mit aktuellen Fragen aus dem Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und des Unternehmensrechts beschäftigen. Der "arbeitskreis patentrecht universität düsseldorf (apud)" diskutiert Fragen des Patentrechts auf interdisziplinärer Basis.

Das Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz unterstützt außerdem den jährlich zum Wintersemester neu beginnenden zweisemestrigen Magisterstudiengang "Gewerblicher Rechtsschutz" der Juristischen Fakultät. Die Lehrveranstaltungen dieses Graduiertenstudiengangs, der sich an qualifizierte Juristen wendet, werden von Dozenten aus Hochschule und Praxis durchgeführt. Die Absolventen des Studiengangs erhalten den Grad LL.M. (Gewerblicher Rechtsschutz). Das Zentrum soll den Studierenden dabei insbesondere den Zugang zur Rechtspraxis vermitteln.

IV. Organisation

Getragen wird das Zentrum von den zwei wirtschaftsrechtlichen Lehrstühlen der Juristischen Fakultät. Die Geschäftsleitung liegt beim Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Gewerblichen Rechtsschutz (Prof. Dr. Busche). Der Bereich "Unternehmensrecht" wird durch den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Noack) betreut.