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Studieninformation

Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere des Patent-, Marken- und Designrechts, nehmen in wirtschaftsrechtlich orientierten Berufsfeldern seit Jahren einen breiten Raum ein. Absolventen rechtswissenschaftlicher Studiengänge verfügen in der Regel jedoch nicht über die von der Praxis nachgefragten Spezialkenntnisse. Dieses Defizit kann zumeist auch nicht während des Referendariats behoben werden.

Der Studiengang, der wahlweise in drei oder vier Semestern absolviert werden kann, vermittelt Kenntnisse anhand eines an den Bedürfnissen der Praxis orientierten Curriculums.

Die Teilnehmer sollen die Fähigkeit erwerben, auf den verschiedenen Berufsfeldern rechtsgestaltend und konfliktlösend tätig zu sein. Dabei verfolgen die Lehrveranstaltungen einen integrativen Ansatz, indem die Studieninhalte sowohl aus der Perspektive der damit befassten Behörden und gerichtlichen Spruchkörper, aber auch aus der Perspektive der Anwaltschaft und Unternehmen erarbeitet werden.

Teilnehmer

Die Teilnahme setzt ein qualifiziertes, deutsches oder ausländisches Examen, in der Regel eine überdurchschnittliche Seminarleistung und Berufserfahrung voraus.

Die Berufserfahrung kann durch Praktika, das Referendariat oder Vergleichbares belegt werden.

Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 25 Teilnehmer beschränkt. Die Auswahl erfolgt durch den Studien- und Prüfungsausschuss.

Näheres regeln die zum Studiengang erlassenen Zulassungsbedingungen (Eignungsordnung).

Lehrveranstaltungsinhalte

Inhalt des LL.M.-Studiengangs sind die für den auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes tätigen Juristen relevanten Regeln des nationalen, europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts. Neben wissenschaftlichen Kenntnissen vermittelt das Studium praxisbezogene Fähigkeiten und Methodik.

Der Studiengang erstreckt sich über drei (wahlweise vier) Semester (vier Module). Der erfolgreiche Studienabschluss setzt den Erwerb von insgesamt 60 Credit Points voraus:

  • 21 Credit Points in den Modulen eins bis drei
  •   9 Credit Points durch 2 Module aus 4a, 4b und 4c (à 4,5 credit points)
  • 30 Credit Points in dem Modul 5

Es besteht die Möglichkeit zur Wiederholung der Prüfungen.

Studienverlaufsplan

Laden Sie hier den aktuellen Studienverlaufsplan herunter (PDF).

 

 

Modul 1: Grundlagen des Kennzeichenrechts

  • Markenrecht I (Einführung)
  • Markenrecht II (Markenstrategie, Eintragungsverfahren, Markenschutz)
  • Markenrecht III (Verletzung, Widerspruch und Löschung)

Modul 2: Grundlagen des Patentrechts

  • Patentrecht I (Einführung)
  • Patentrecht II (Patentrecht aus rechtsanwaltlicher Perspektive)
  • Patentrecht III (Grundlagen, Patentanspruch, Patentrecherche)
  • Patentrecht IV (Einspruchs-, Nichtigkeits- und Verletzungsverfahren)
  • Arbeitnehmererfinderrecht I

Modul 3: Verwandte Grundlagen und Schutzrechte

  • Urheberrecht
  • Designrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Kartellrecht

Modul 4a: Spezialisierung Kennzeichenrecht

  • Markenrecht IV (Planpiel Verletzungsverfahren)
  • Markenrecht V (Gemeinschaftsmarke der EU - Erwerb und Durchsetzung)
  • Markenrecht VI (Internationales Markenrecht)

Modul 4b: Spezialisierung in technischen Schutzrechten

  • Patentrecht V (Verfahrensrecht des Erteilungsverfahrens)
  • Patentrecht VI (Fallstudien zum materiellen und formellen Patentrecht))
  • Patentrecht VII (Biotechnologische Patente, Sortenschutz)
  • Patentrecht VIII (Internationales Patentrecht, IPR/IZPR)
  • Patentrecht IX (Planspiel Patentprozeß - mock trial -, Exkursion zum BGH)
  • Arbeitnehmererfinderrecht II

Modul 4c: Spezialisierung in verwandten Grundlagen und Schutzrechten

  • Gewerbliche Schutzrechte im Unternehmen
  • Lizenzvertragsrecht
  • Prozessuale Besonderheiten im Gewerblichen  Rechtsschutz

Modul 5: Vertiefung

Seminare (Pflichtveranstaltungen)

  • Seminar im Markenrecht
  • Seminar im Patentrecht
  • Masterarbeit (Bearbeitungszeit: vier Monate)

Pan-European Seal Professional Traineeship Programme

Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist Mitglied im Pan-European Seal Programm, das vom Europäischen Patentamt (EPA) und dem Amt für Geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO) gefördert wird. In dieses Programm sind führende europäische Universitäten eingebunden. Es beinhaltet jährlich bis zu 100 bezahlte Praktika für junge Hochschulabsolventen. Diese erhalten die Möglichkeit, im multikulturellen Umfeld des EPA und EUIPO wertvolle berufliche Erfahrungen zu sammeln.

Darüber hinaus finden im Rahmen des Pan European Seal Vorträge für Praktikanten statt, die vom EPA und EUIPO organisiert werden. Zudem stellen das EPA und das EUIPO über die Lernportale ihrer Akademien zahlreiche E-Learning-Materialien zum geistigen Eigentum und zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zur Verfügung, um die IP-Kurse der Partneruniversitäten zu ergänzen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Pan-European Seal Programms.

Studiendauer

Der Weiterbildungsstudiengang kann in drei oder vier Semestern absolviert werden - jeweils beginnend zum Wintersemester.

Die Lehrveranstaltungen finden überwiegend im Rahmen von Blockveranstaltungen am Freitagnachmittag (ab 15.00 Uhr) und Samstag (ab 10.00 Uhr) statt, teilweise auch am Donnerstagabend (ab 18.00 Uhr).

Ein berufsbegleitendes Studium ist möglich und willkommen.

Studienabschluss

Die Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf verleiht nach erfolgreichem Abschluss der Masterprüfung den akademischen Grad "Master of Laws" - LL.M. Zusätzlich erhalten die Studierenden ein Diploma Supplement sowie ein Transcript of Records (jeweils in deutscher und englischer Sprache).

Teilnehmer können zugleich die für die Verleihung des Fachanwalts Gewerblicher Rechtsschutz erforderlichen "besonderen theoretischen Kenntnisse" (§ 14 h FAO) erwerben.

Studienentgelte

Das Studienentgelt beträgt 8.000 Euro (zahlbar in Raten zu Beginn des ersten und zweiten Semesters).

Darin enthalten ist die Gasthörergebühr der Heinrich-Heine-Universität. Das Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz kümmert  sich um Ihre Immatrikulation.