Zum Inhalt springenZur Suche springen

3. Düsseldorfer Patentrechtstage 2003

CIP Patentrechtstage

Die Patentierung biotechnologischer Erfindungen

Referenten:
Ministerialdirigenten Karl-Uwe Bütof, Leiter der Abteilung Innovation und Außenwirtschaft im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit 
RA Dr. Joachim Feldges von Clifford Chance Pünder, München 
RA Dr. Matthias Brandi-Dohrn, Icking 
PAin Dorothea von Renesse, König Szynka, von Renesse, Düsseldorf 
PA Dr. Hans-Rainer Jaennichen, Vossius und Partner, München 
PA Robert Harrison, Huber & Schüssler, München 
RA Prof. Dr. Kurt Bartenbach, CBH Rechtsanwälte, Köln 
Dr. Andrea Münzberg, DPMA, München 
RIBPatG Dr. Peter Egerer, München 
Dr. Ursula Kinkeldey, Vorsitzende der Technischen Beschwerdekammer 3.3.4 des EPA, München 
RiBGH Dr. Peter Meier-Beck, Karlsruhe 
RA Prof. Dr. Winfried Tilmann, Lovells, Düsseldorf 
MinDir Raimund Lutz, BMJ, Berlin 
Dr. Wolfgang Ehrenstein, Chief Patent Counsel Bayer HealthCare, Leverkusen

Von: Wiss. Mit. Markus Peter

Mit dem Industrieclub Düsseldorf hatten die 3. Düsseldorfer Patentrechtstage einen neuen Veranstaltungsort gefunden, das Tagungsthema hatte jedoch bereits die Pioniere der Patentrechtstage vor zwei Jahren beschäftigt. Am Donnerstag, dem 03.04.2003, und Freitag, dem 04.04.2003, boten die Veranstalter, das Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf sowie der Carl Heymanns Verlag, unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Jan Busche den Teilnehmern erneut ein Forum zur Erörterung aktueller, Praxis bezogener Fragen aus dem Bereich der biotechnologischen Erfindungen. So regten die Beiträge der Referenten aus mehreren Rechtsanwalts- und Patentanwaltskanzleien, vom DPMA und EPA sowie vom BGH und BPatG, als auch aus der Industrie und schließlich dem Bundesministerium der Justiz interessante, zum Teil recht kontrovers geführte Diskussionen an. Dazwischen sorgte das ansprechende kulinarische Programm für das leibliche Wohl der Teilnehmer.

Nach der Eröffnung der Veranstaltung durch Prof. Dr. Busche und einem Grußwort der Landesregierung durch Herrn Ministerialdirigenten Karl-Uwe Bütof, Leiter der Abteilung Innovation und Außenwirtschaft im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, machte RA Dr. Joachim Feldges von Clifford Chance Pünder aus München den Anfang mit seinem Vortrag zur Bedeutung des Schutzbereichs von biotechnologischen Patenten, der einen Einstieg in die Diskussion zum absoluten Stoffschutz und den „Reach through-Claims“ bot. Danach referierte RA Dr. Matthias Brandi-Dohrn aus Icking über die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Patentschutz biotechnologischer Erfindungen in Deutschland und Europa.

Am Nachmittag konzentrierte sich PAin Dorothea von Renesse von der Kanzlei König Szynka, von Renesse aus Düsseldorf in ihrem Vortrag über die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Patentschutz biotechnologischer Erfindungen auf die Verhältnisse in Japan und zog zur Erleichterung des Verständnisses für die dortigen Rahmenbedingungen Betrachtungen der japanischen Gesellschaft und Geschichte heran. Danach stellte PA Dr. Hans-Rainer Jaennichen von der Kanzlei Vossius und Partner aus München Anmeldestrategien und Anspruchsformulierungen beim deutschen, europäischen und US-amerikanischen Patentamt anhand von zahlreichen Beispielen vor, deren Gestaltung im Anschluss an den Vortrag wiederum Anlass zu angeregter Diskussion bot, bei der Fragen des Stoffschutzes, der Patentkategorien oder etwa der Hinterlegung erörtert wurden.

Im Anschluss gab PA Robert Harrison von der Kanzlei Huber & Schüssler aus München Einblick in patentrechtliche Probleme der Bioinformatik. Hierbei besprach er aktuelle Fragen des bei den letzten Patentrechtstagen als Oberthematik behandelten Gebiets der Software-Patente resp. der computerimplementierten Erfindungen und zeigte die Schnittpunkte mit dem Bereich biotechnologischer Erfindungen auf, wobei er auf die Situation in Deutschland, Europa sowie den USA einging. Den Vortragsreigen des ersten Tages schloss danach RA Prof. Dr. Kurt Bartenbach von CBH Rechtsanwälte aus Köln. Er referierte über Forschungs- und Entwicklungsverträge mit Hochschulen und legte dabei den Schwerpunkt auf die Behandlung rechtlicher Probleme der Vertragsgestaltung vor dem Hintergrund der Reform des § 42 Arbeitnehmererfindergesetz („Hochschullehrerprivileg“).

An den ersten Veranstaltungstag schloss sich ein gemeinsames Abendessen in einer Düsseldorfer Lokalität an.

Am zweiten Veranstaltungstag gab morgens Dr. Andrea Münzberg vom DPMA, München, Auskunft über die Prüfungspraxis des DPMA. Die anschließende Diskussion konzentrierte sich auf einen Vergleich zwischen eben der Prüfungspraxis des DPMA und der des EPA. Über die aktuelle Entscheidungspraxis des EPA referierte später Dr. Ursula Kinkeldey, Vorsitzende der Technischen Beschwerdekammer 3.3.4 des EPA, München, nachdem zuvor bereits RIBPatG Dr. Peter Egerer aus München die aktuelle Entscheidungspraxis des BPatG aufgezeigt hatte. RiBGH Dr. Peter Meier-Beck, Karlsruhe, sprach über aktuelle Fragen der Schutzbereichsbestimmung von Patenten. Hierbei ging er u. a. auf die Fragen des Schneidmesser-Urteils sowie den Formstein-Einwand ein und zeigte Parallelen zur englischen Rechtsprechung (Catnic-Fragen) auf.

Den ersten Vortrag am Nachmittag hielt RA Prof. Dr. Winfried Tilmann von Lovells aus Düsseldorf. Darin beschäftigte er sich mit dem Gemeinschaftspatent und dem europäischen Protokoll über Patentstreitsachen, wobei er Probleme veranschaulichte, die durch das zukünftige Zentralgericht für das „echte“ Gemeinschaftspatent auf Praktiker des Patentrechts zukommen werden. Dementsprechend wurde anschließend u. a. diskutiert, ob das Gemeinschaftspatent gegenüber dem bisherigen „Bündelpatent“ in Europa auf Akzeptanz stoßen werde. Über aktuelle Gesetzgebungsvorhaben berichtete dann MinDir Raimund Lutz vom BMJ, Berlin, bevor Dr. Wolfgang Ehrenstein, Chief Patent Counsel bei Bayer HealthCare, Leverkusen, die Probleme der Verwertung biotechnologischer Patente aus der Sicht der Arzneimit­telindustrie schilderte. Hierbei ging er auch auf den Ablauf der Forschung bei großen Pharmaunternehmen im Vergleich zu KMU ein und zeigte Probleme bei der Verwer­tung durch das Patentdickicht, das „Reach-through“-Recht, Royalty stacking und die Lizenzpraxis sowohl in Deutschland als auch den USA auf, ohne jedoch den Hinweis zu versäumen, dass es in der Industrie keine Probleme, sondern nur Herausforderungen gebe.

In diesem Sinne ist zu hoffen, dass die Teilnehmer aus der Veranstaltung wertvolle Einblicke und Anregungen zur Bewältigung der für sie anstehenden Herausforderungen haben mitnehmen können.

Veranstaltungsdetails

Beginn: 03.04.2003, 09:00 Uhr
Ende: 04.04.2003, 19:00 Uhr
Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz, im Rahmen der DLS
Ort: Präsidentenschlösschen, Regierungspräsidium Düsseldorf
Verantwortlichkeit: