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Werkstattgespräche: Rechtsfragen beim Wissenstransfer

CIP Werkstattgespräche

Referent: Dr. Lorenz Kaiser,
Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., München 

 

Wiss. Mit. Mathias Schneider

Nach einer längeren Sommerpause konnte Gastgeber Prof. Dr. Busche Herrn Dr. Lorenz Kaiser zu den Werkstattgesprächen am 24.10.2007 begrüßen. Herr Dr. Kaiser ist Leiter der Hauptabteilung Recht und Verträge bei der Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. (München) und trug vor zu „Rechtsfragen beim Wissenstransfer“, einem Thema, das den Gewerblichen Rechtsschutz in den letzten Jahren in einer großen Bandbreite beschäftigt hat.

Nach einer kurzen Vorstellung seiner Person und einem interessanten Rückblick auf eine 24-jährige Tätigkeit bei dem Fraunhofer-Institut wurden zu Beginn die Stellung des Instituts und seine interdisziplinären Aufgaben zwischen Forschung und Industrie beleuchtet. Am Beispiel der bekanntesten Fraunhofer-Entwicklung, dem MP3-Format, wurden Wege des Outsourcing in Forschung und Entwicklung aufgezeigt und die Grundfrage erhoben, wie sich derlei Entwicklungen absichern ließen.

Bezüglich vertikaler Forschungs- und Entwicklungsverträge stellte der Referent die verschiedenen Möglichkeiten vor, die Rechte am Ergebnis zuzuweisen, ebenso wie die dazu übliche Fraunhofer-Praxis, Exklusivrechte in sachlich sehr beschränkten Gebieten zu verteilen. Bezüglich dieser Thematik tauche immer der Konflikt auf, nicht alle seine Kernkompetenzen weggeben zu wollen und auch die Interessen des ursprünglichen Auftraggebers nicht zu untergraben. Dazu wies Herr Dr. Kaiser explizit darauf hin, verstärkt auf die Vereinbarung von Wettbewerbsklauseln zu achten. Ein weiteres schwieriges Feld ist die Gewährleistung solcher Verträge. Für Richter sei es naturgemäß schwer, den Maßstab „Neuester Stand in Wissenschaft und Technik“ zu beurteilen. Allein schon die Rechtsnatur des Vertrages als Dienst- oder Werkvertrag bereitet Probleme, wurde aber vom Referenten anhand der PBC-Entscheidung des BGH (NJW 2002, 3323) analysiert. Da es sich letztlich um eine „Chimäre“ handele, riet er zu dazu, die Vereinbarung inhaltlich und zeitlich besonders sorgfältig aufzugliedern.

Bei den vielmehr eindeutig als Gesellschaftsverträge zu klassifizierendenhorizontalen Kooperationsverträgen in Forschung- und Entwicklung läge in der Praxis ein wesentlicher Streitpunkt bei der Frage, ob der Foreground nach Durchführung des Projekts unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden soll, insbesondere zur kommerziellen Verwertung. Herr Dr. Kaiser stellte vier verschiedene Vertragsmodelle vor. Ihm selbst kam es dabei auf einen „erträglichen Vertrag“ an, der sehr detailliert und interessenspezifisch ausgearbeitet ist. Seine Ansätze könne er selbst aber leider auch nicht mehr als eine „Vision“ bezeichnen.

Im Anschluss wurde noch ein Blick auf diverse Patent- und Lizenzstrategien bzw. auf Lizenzierungsfragen in Forschungs- und Entwicklungs-Einrichtungen und Universitäten geworfen. Es folgte ein kurzer Blick auf die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, insbesondere der NKBF 98. Schließlich gelangte der Referent noch zu Kooperationsformen, die in der Praxis viel zu wenig Bedeutung erführen. Ein unterschätzter Transferweg seien etwa Spin Offs. Das Fraunhofer Institut verfährt hier so, dass an einem solchen Unternehmen unter strenger Due Diligence Minderheitsbeteilungen bis zu 25 % erfolgen. Ein zweiter Weg läge in den Strategischen Allianzen, die im Folgenden anhand verschiedener Beispiele erörtert wurden.

In der anschließenden Diskussion wurden noch einmal einige Aspekte des Vortrags vertieft und verdeutlicht. Als Beispiel seien hier noch einmal die verschiedenen Musterverträge zu den horizontalen Verträgen genannt, die allesamt nur Anregungen darstellen würden, keineswegs aber eine dezidierte Parteivereinbarung ersetzen können. Des Weiteren wurde etwa die vertragliche Lösung von Vertraulichkeitsfragen erarbeitet, bevor der Abend traditionell im Schlosskeller ausklang.

Anhang: <media 29835>Präsentation</media>

Veranstaltungsdetails

24.10.2007, 18:00 Uhr - 20:00 Uhr
Ort: Schloss Mickeln, Blauer Salon
Verantwortlichkeit: