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Werkstattgespräche: Die MPI-Studie zur Wirkungsweise des Markenrechtssystems in der EU

CIP Werkstattgespräche

Die MPI-Studie zur Wirkungsweise des Markenrechtssystems in der EU, Ergebnisse der Nutzerbefragung, Konsequenzen für die Praxis und Gesetzgebungsvorschläge an die Kommission

Dr. C. Hoffrichter-Daunicht, RinOLG, ehem. Vorsitzende der 4. Beschwerdekammer des HABM

Frau Dr. Hoffrichter-Daunicht begann ihren Vortrag mit einer allgemeinen Einführung zu dem HABM und wechselte dann zum besonderen Teil, in dem sie spezifische Punkte der Studie herausgriff und näher erläuterte.

Nachdem die Gemeinschaftsmarkenverordnung 1994 in Kraft trat, nahm auch das Harmonisierungsamt seine Arbeit auf und 1996 die ersten Markenanmeldungen an. Mittlerweile hat es aufgrund von ca. 100.000 Anmeldungen eine erhebliche Menge an Gebühren eingenommen und sich Aufgaben außerhalb seines eigentlichen Aufgabenbereichs zugewandt, um diese Gelder einem Zweck zuzuführen. Darüber hinaus kommt es ihm auch auf einen Bedeutungszuwachs an. Generell ist ein gewisses Konkurrenzverhältnis zu nationalen Markenämtern festzustellen. Zum Ausgleich wird vorgeschlagen, die nationalen Ämter gegen Gegenleistung an den Gebühren zu beteiligen.

Aufgabe der Studie soll es nun sein, diese Geldfrage neben weiteren umfangreichen Rechtsfragen und gesetzgeberischen Konsequenzen zu klären. Zwar wurde sie bereits der Kommission vorgelegt, eine Reaktion der EU ist jedoch bis jetzt noch nicht erfolgt und wird frühestens im Spätsommer 2012 erwartet. Drei Säulen bilden die empirische Grundlage der Studie. Die erste ist eine Nutzerbefragung (Unternehmen und deren Vertreter), wobei die Rücklaufquote hier sehr gering ausfällt. Daneben kommt noch eine Befragung von 17 Nutzerorganisationen zum Tragen. Die dritte Säule bildet die Befragung von nationalen Markenämtern. Das Schwergewicht der Studie liegt aber auf der „legal analysis“.

Nach der Darstellung der allgemeinen Situation des Harmonisierungsamtes und den Grundlagen der Studie, wandte sich die Vortragende einzelnen Punkten von praktischem Interesse zu. Zunächst ging es um die geforderte Streichung des Erfordernisses der grafischen Darstellbarkeit von Registermarken. Dieses ist veraltet und steht der Eintragung neuer Marken wie Tonaufnahmen entgegen. Allerdings sollen die Kriterien des Siekmann-Katalogs beibehalten werden. Sodann rückte der Fokus auf die Gleichstellung von „bekannten“ und „berühmten“ Marken. Die Studie fordert eine solche. Ein weiterer zentraler Punkt der Studie beschäftigt sich damit, was unter „ernsthafter“ Benutzung zu verstehen ist. Dabei ist das Ausmaß der Ernsthaftigkeit eine territoriale Frage. Das Kernproblem ist hier, in welchem Ausmaß die Marke (ernsthaft) benutzt werden muss, damit man Rechte daraus herleiten kann, z. B. gegen eine Gemeinschaftsmarke vorgehen zu können. Nach herrschender Meinung genügt hierbei die Benutzung in nur einem Mitgliedstaat der EU. Von Bedeutung soll auch sein, wie lange die Marke schon registriert ist. Eine weitere Frage ist der notwendige territoriale Umfang des Erwerbs der Unterscheidungskraft. Danach erhält der Beantragende die Gemeinschaftsmarke nicht, wenn in nur einem Staat ein Eintragungshindernis besteht. Zu dem Problem des Schutzumfangs einer Marke bei uneinheitlicher Verwechslungsgefahr und bei unterschiedlicher Berühmtheit in der Union macht die Studie keine praktischen Vorschläge. Dies soll den Gerichten überlassen bleiben. Zuletzt wandte sich der Vortrag noch der Reichweite von Unterlassungsgeboten und von Folgeverurteilungen sowie dem jeweiligen anwendbaren Recht zu.

Frau Dr. Hoffrichter-Daunicht schloss den Vortrag mit der Bemerkung, dass die Studie recht typisch für die EU sei. Sie werde als bombastische Neuerung verkauft, sei aber für die Praxis nicht derartig bewegend.

Autor: Wiss. HK Fee Kinalzik

Veranstaltungsdetails

18.04.2012, 18:00 Uhr - 21:00 Uhr
Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz, im Rahmen der DLS
Ort: Schloss Mickeln, Blauer Salon
Verantwortlichkeit: