Referent: RA Dr. Martin Fähndrich,
Lovells, Düsseldorf
Geheimnisverrat, Entwicklungszusammenarbeit oder fehlgeschlagene Uebertragung - aus vielen Gruenden kann es dazu kommen, dass die materielle Berechtigung an einer Erfindung nicht dem im Register eingetragenen Inhaber sondern einem anderen zusteht. Wird ausgerechnet dieser von dem Patentinhaber wegen Verletzung verklagt, steht ihm im Verletzungsprozess der Einwand der widerrechtlichen Entnahme zu. In dem Vortrag wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen eine Entnahme vorliegt, wann sie geltend gemacht werden kann und welche verfahrensrechtlichen Gesichtspunkte zu beachten sind. Besonderes Augenmerk liegt auf der Rechtslage in Faellen der Mitberechtigung.