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Werkstattgespräche: Die "Bürde" einer Kultmarke

CIP Werkstattgespräche

Referent: Jorge Casals, LL.M., Red Bull GmbH

"Die "Bürde" einer Kultmarke"

Wiss. Mit. Christian Steigüber

Ein markenrechtliches Thema war Gegenstand des mittlerweile 57ten Werkstattgesprächs, „die "Bürde" einer Kultmarke“ stand im Mittelpunkt des ersten Vortrags des angelaufenen Wintersemesters. Prof. Dr. Busche konnte für dieses Thema Jorge Casals, LL.M. als Redner gewinnen. Im Rahmen seiner Tätigkeit als Brand Enforcement Attorney Europe für die Red Bull GmbH gilt es eine Marke von Weltruf und entsprechend hohem Wert gegen eine Vielzahl von Nachahmern und Produktpiraten zu verteidigen.

Red Bull verfolgt eine recht „aggressive“ Strategie in Bezug auf die Durchsetzung ihrer Markenrechte. Dieser Umstand ist nicht zuletzt den hohen Investitionen in das Marketing des Unternehmens geschuldet. Ein Drittel des Gesamtumsatzes (3,2 Mrd. € 2008)  fließt in den Marketingetat. Der Ruf und die Bekanntheit der Marke sind Voraussetzung für eine Amortisierung des Einsatzes. Herr Casals führte aus, dass Red Bull mittlerweile 140 Urteile weltweit erstritten habe, in denen die Bekanntheit der Marke anerkannt wurde. Auf den Schutz der bekannten Marke werde immer rekurriert, um den Richtern eine „goldene Brücke“ zu bauen, mit derer Hilfe die teilweise schwierige Frage der Verwechslungsgefahr umgangen werden kann. Aber auch in einfach gelagerten Fällen helfe der Bekanntheitsschutz in der Rechtsdurchsetzung. Das gelte gerade in Ländern mit geringer Erfahrung in Markenrechtsstreitigkeiten. Dort werde oft die Möglichkeit – seitens der Gerichte – gesucht, die Streitigkeit mittels einer wettbewerbsrechtlichen Argumentation zu entscheiden. Über den Schutz der bekannten Marken wird dies teilweise möglich gemacht.

Vor allem in Osteuropa und in Israel ist der Markt für Energy Drinks hart umkämpft und wegen seiner enormen Absatzzahlen wichtig. Zahlreiche Wettbewerber versuchen von dem guten Ruf Red Bulls zu partizipieren und lehnen sich an deren Produktaufmachung und -kennzeichnung an. Oft unterwerfen sich die abgemahnten Wettbewerber, doch kommt es zum gerichtlichen Streit sind Besonderheiten zu beachten. Problematischerweise sind zum Beispiel in Polen Grundsatzentscheidungen des EuGH keineswegs immer bekannt, so muss gerade für die Schutzdurchsetzung einer bekannten Marken oftmals eine Entscheidung wie „Davidoff“ erst eingeführt und erläutert werden. Nicht immer interessiere die Entscheidung des EuGH den zuständigen Richter, oftmals werde die gewohnte, überkommene nationale Entscheidungspraxis unabhängig von gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben angewendet.

Herr Casals präsentierte eine umfangreiche Sammlung an Nachahmungen und Piraterieprodukten. Während originelle Piraterieprodukte wie Red-Bull-Wasserpfeifentabak und Red-Bull-Nebelmaschinenduft die Zuhörer zum schmunzeln brachten, erinnerte die vorgestellte Flut von Produkten doch eher an einen Kampf gegen Windmühlen. Das Pendel kann jedoch auch in die andere Richtung ausschlagen. So wurden unter anderem in den Niederlanden Urteile zugunsten Red Bulls gefällt, die nicht unbedingt zu erwarten gewesen wären. Dabei wurde beispielsweise der geschützte Doppelstier einem einfachen Stier ohne weiteres gleichgestellt.

Dem Vortrag folgte eine lebhafte Diskussion, die besonders den Aspekt zum Gegenstand hatte, wie Verletzer zu behandeln sind, wenn diese gleichzeitig in ihrer Eigenschaft als Geschäftspartner des Markeninhabers nicht verstimmt werden sollen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Bedeutung von Meinungsmache in Internet-Foren und durch bestimmte gut vernetzte Interessengruppen diskutiert. Im Fall des Energy Drink Herstellers Red Bull sind diese Gruppen vorrangig Anhänger von Extremsportarten und bestimmten Musikrichtungen.

 

Details

28.10.2009, 18:00 Uhr - 20:00 Uhr
Ort: Schloss Mickeln, Blauer Salon
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