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Werkstattgespräch: Patentbewertung - Eine Bestandsaufnahme

CIP Werkstattgespräche

Patentbewertung - Eine Bestandsaufnahme

Referent: Prof. Dr. Jan Busche

I. Am Mittwoch, den 26. November 2014 referierte Herr Prof. Dr. Jan Busche im Rahmen der Werkstattgespräche des Zentrums für Gewerblichen Rechtsschutz auf Schloss Mickeln zum Thema der Patentbewertung. Schon im Rahmen der Begrüßung wies Prof. Busche auf den besonderen Charakter der Veranstaltung hin: Das Werkstattgespräch diente als Auftakt für die Wiederaufnahme einer Arbeitsgruppe, die sich intensiv mit dem Themenkreis der Patentbewertung beschäftigen wird.

Bereits im Jahre 2002 wurde der Arbeitskreis Patentrecht Universität Düsseldorf (apud) ins Leben gerufen. Dem Arbeitskreis gehören Rechtsanwälte, Patentanwälte, ein Betriebswirtschaftler und zwei Wirtschaftsprüfer an. Nach dem Jahr 2006 ist der Arbeitskreis nicht mehr zusammengetreten, hat seine Ergebnisse aber mit ausführlichen Erläuterungen in einem Arbeitspapier, das auch über die Internetseite einsehbar ist, dokumentiert und zusammengefasst.

Der Diskurs wurde nun neu eröffnet. Ziel sei es, miteinander ins Gespräch zu kommen und Anregungen für das Vorantreiben des Themas zu sammeln.

 

II. Es ging zunächst um die Bewertung immaterieller Güter. Der Referent erläuterte zunächst, dass der Bewertung geistigen Eigentums gewisse Bewertungsungenauigkeiten immanent seien. Anders als bei Sachgegenständen müsse man sich der Monopolstruktur der Gegenstände bewusst sein und sich bei der Bewertung geistigen Eigentums über den Wert des Gutes klar werden.

Abhängig davon, welche Immaterialgüter bewertet werden, seien differenzierte Methoden erforderlich. Entscheidend sei der Bewertungsanlass.

Prof. Busche stellte im Folgenden dar, dass die Sachverhalte, die die Bewertung auslösen können, höchst diffizil sind. In diesem Zusammenhang wurden Kapitalaufbringung, Kreditsicherheit (Verweis auf Basel II/III), Unternehmensbewertung, AN-Erfindung, Technologietransfer, externe Berichterstattung und Insolvenz genannt.

III. Im weiteren Verlauf seines Vortrages widmete sich Prof. Busche der Bewertung technischer Schutzrechte. Er betonte, dass es um eine Schutzrechtsbewertung gehe und keine Technologiebewertung stattfinde. Die Besonderheit der Bewertung technischer Schutzrechte liege in der Potenzierbarkeit der Nutzbarmachung. Außerdem sei die Nutzbarkeit nicht limitiert. Schließlich sei der Verlust der Rechtsbeständigkeit irreversibel (sunk costs).

Für die Durchführung der Bewertung technischer Schutzrechte existieren unterschiedliche Methoden. Genannt wurde hier erstens die Identifizierung des Rechtsrahmens, bei der es um die Erfolgsaussichten der Patenterteilung geht, zweitens die ökonomische Erschließung, bei der die Frage des Markterfolges der Erfindung im Vordergrund steht, und drittens die technische Bewertung, also die Umsetzung der Technologie. Der Referent wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es im Rahmen der Interdisziplinarität zwischen Juristen und Betriebswissenschaftlern häufig zu einem gewissen Kommunikationsproblem komme. Trotz gleicher Terminologie sei nämlich graduell etwas anderes gemeint.

Schließlich sei zu unterscheiden, welches Ziel verfolgt werde. Hier existierten zwei Ansätze. Die erste Möglichkeit sei, dass die Patentbewertung einen monetären Wert generiert. Die zweite Möglichkeit böten die sog. Scoringmodelle mit ihren Punktwerten, wobei hierbei kein Geldwert aus dem Bewertungsvorgang realisierbar sei.

IV. Prof. Busche legte im Folgenden dar, dass es für die Bewertung der wirtschaftlichen Patentwirkung mit Kosten-, Markt- und Ertragsansatz drei Grundannahmen gebe. Das kostenorientierte Verfahren kenne die Reproduktionskosten- und die Wiederbeschaffungsmethode, erscheine allerdings kaum zielführend und daher allenfalls als Hilfsüberlegung sinnvoll zu sein.

Bei dem marktpreisorientierten Verfahren gehe es um einen Preis-, Transaktions- und Gewinnvergleich. Ermittelt werde ein wettbewerbsanaloger Preis.

Große Gefolgschaft in der Praxis finde schließlich das ertragsorientierte Verfahren. Hierbei gehe es um die Frage nach dem Mehrgewinn, der durch das Schutzgut generiert werde.

Alle drei Methoden sähen sich aber der Kritik ausgesetzt, dass Wertdeterminanten nur mittelbar erfasst würden und man nur Näherungswerte finde.

Im Weiteren ging Prof. Busche auf die Bewertung durch Wertindikatoren ein. Unterschieden würden Wertindikatoren bibliographischer, prozeduraler, textbezogener und externer Art. Allerdings erscheine hier die empirische Basis zweifelhaft und wirtschaftliche Wirkungen würden nur mittelbar erfasst.

In den letzten Jahren habe es daher zunehmend Bestrebungen gegeben, Patentbewertungen anhand von Standardisierung durch Normung durchzuführen. Problematisch hieran erscheine jedoch, dass das Konsensprinzip nur zu Minimallösungen führt.

V. An dieser Stelle leitete der Referent zu dem Modell des apud über. Das apud-Modell verfolge einen fachübergreifenden Ansatz. Ziel sei es, den Patentbewertungsvorgang durch eine Auswahl sachgerechter Bewertungskriterien zu objektivieren und verschiedene Bewertungsanlässe transparent werden zu lassen. Dabei gehe es im Einzelnen um die Identifizierung von Grundfragen und die Möglichkeit der Ausdifferenzierung im Einzelfall.

In einem ersten Schritt des Lösungsansatzes des apud-Modells solle eine sachgerechte Beziehung zwischen Wertdeterminanten des Patents und der wirtschaftlichen Patentwirkung hergestellt werden. Hierbei handele es sich um eine Potenzialbewertung, also um eine Ermittlung des Mehrwertes, der auf das Patent als Schutzrecht zurückgeht. In einem zweiten Schritt gehe es dann um die Modularisierung des Bewertungsverfahrens. Schließlich werde der Patentwert in Punktwerten erfasst.

Nachteilig an diesem Modell sei, dass aber eben nur ein Punktwert angegeben werde. Es sei daher nur anwendbar, wenn ein Vergleich mit anderen Schutzrechten möglich ist.

 

VI. In diesem Zusammenhang warf Prof. Busche abschließend die Frage auf, inwieweit das Modell in weiteren Arbeitsschritten fortentwickelt werden könne. Dabei sollten barwert- und punktwertorientierte Verfahren miteinander integriert werden. Außerdem müssten die Bewertungskriterien zur Minimierung von Bewertungsunsicherheiten verfeinert werden. Schließlich müsse man eine gewisse Praxiserprobung durchführen, indem man einzelne Schutzrechte herausgreift und als pars pro toto bewertet.

Dem Vortrag folgte eine angeregte und interessante Diskussion.

Das nächste Werkstattgespräch wird am Mittwoch, den 14. Januar 2015, 18:00 Uhr s.t. im Blauen Salon auf Schloss Mickeln stattfinden. Herr RA Niklas Kinting wird dann zum Vergütungsanspruch des Hochschulerfinders nach „Genveränderung“ referieren.

Wiss. Besch. Magdalena Sophie Gayk

 

Details

26.11.2014, 18:00 Uhr - 20:00 Uhr
Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz
Ort: Schloss Mickeln, Blauer Salon
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