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9. Düsseldorfer Patentrechtstage 2010

CIP Patentrechtstage

Bernadette Makoski, LL.M. (Gewerblicher Rechtsschutz)

Am 4. und 5. März 2010 wurden die 9. Düsseldorfer Patentrechtstage im Präsidenten­schlösschen der Bezirksregierung abgehalten. Die über die Grenzen hinaus bekannte Jahrestagung zum Patentrecht des Zentrums für Gewerblichen Rechtsschutz der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Jan Busche, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, sowie Herrn RiBGH Prof. Dr. Peter Meier-Beck, bot rund 110 Teilnehmern aus Rechtsprechung, Anwaltschaft, Unternehmen und Lehre die Gelegenheit zum fachlichen Austausch.  

Das Fachprogramm des ersten Tages wurde eröffnet von Herrn WP/StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Flick Gocke Schaumburg, Bonn, der über die „Bilanzierung Gewerblicher Schutzrechte – Das neue Aktivierungswahlrecht gem. § 248 Abs. 2 HGB“ referierte. Das traditionelle Aktivierungsverbot für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wurde durch das BilMoG durch ein Aktivierungswahlrecht ersetzt, was einen echten Paradigmenwechsel darstellt. Herr Prof. Dr. Prinz stellte dieses Aktivierungswahlrecht, das z.B. selbst geschaffene Patente, nicht aber Marken erfasst, näher vor. Es folgte der Vortrag von Herrn Stephan Lipfert, IPB AG, Hamburg, zum Thema „Patentfonds und Patentauktionen – Neuer Markt für Erfindungen?“ Der Referent zeigte die wachsende wirtschaftliche Bedeutung von Patenten auf sowie die Möglichkeiten der Steigerung des Unternehmenswertes durch F&E. Sodann ging er im Einzelnen auf die Patentverwertungsfonds und die Patentauktionen ein. Er beleuchtete etwa die Stellung der Patentverwertungsfonds zwischen den Stufen der Basisforschung sowie der späteren Lizenzierung und berichtete über ein Projektbeispiel aus seiner Praxis. 

Im Anschluss trugen Frau Prof. Dr. Nicola Preuß, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, und Frau RA Dr. Katja Kuck, Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten, Köln, zur „Insolvenzfestigkeit von Lizenzen“ vor. Dabei stellte Frau Prof. Dr. Preußdie insolvenzrechtlichen Grundlagen der Thematik dar. Frau RA Dr. Kuck ging hingegen auf praktische Probleme ein, und zwar in den Fällen der Insolvenz des Lizenzgebers, der Insolvenz des Lizenznehmers sowie der sog. Lizenzketten. Gegenstand der Diskussionen war auch der frühere § 108a InsO-E, der aufgrund des Diskontinuitätsprinzips nicht mehr Gegenstand eines Gesetzgebungsverfahrens ist.

Das Nachmittagsprogramm wurde eingeleitet von Herrn Prof. Dr. Hans-Georg Dederer, Universität Passau, mit seinem Vortrag zum Thema „Stammzellforschung und Patentschutz: Zur Patentierbarkeit von Forschungsergebnissen vor dem Hintergrund der ‚Brüstle‘-Entscheidung des BGH“. Nach Darlegung der Grundlagen der Stammzellforschung und des Biopatentrechts sowie der Informationen zum sog. „Brüstle“-Patent stellte HerrProf. Dr. Dederer seine differenzierenden Thesen zum „Brüstle“-Patent vor, die sodann lebhaft diskutiert wurden. Im Anschluss referierten Frau Direktorin Dr. Margot Fröhlinger, Europäische Kommission, Brüssel, sowie – aus deutscher Perspektive – Herr MinR Dr. Stefan Walz, Bundesministerium der Justiz, Berlin, zum Thema „Auf dem Weg zum EU-Patent und zum europäischen Patentgericht – die weiteren Schritte nach den Festlegungen des Rates“. Im Mittelpunkt der Vorträge standen die Schlussfolgerungen des Rates Wettbewerbsfähigkeit vom 04.12.2009 sowie künftige Entwicklungen. Diskutiert wurde nachfolgend u.a. die in den Schlussfolgerungen erwähnte Revisionsklausel hinsichtlich der Zusammensetzung der Spruchkörper des geplanten Gerichts für Europäische Patente und EU-Patente und der Widerklagen auf Nichtigerklärung.

Abgerundet wurde das fachliche Programm des ersten Tagungstages von zwei Workshops. Workshop I zum Thema „Standard-Spundfass, Orange-Book und die Folgen“ wurde geleitet von Herrn RiBGH Dr. Klaus Grabinski sowie Herrn RA Dr. Jörg Witting, Bird & Bird, Düsseldorf. Nach Einführung in die Rechtsprechung zu sog. „standardessentiellen“ Patenten wurden insbesondere drei Punkte anhand von Fällen näher betrachtet: die Folgen der Annahme eines Lizenzangebots durch den Patentinhaber für einen etwaigen Verletzungseinwand, die Frage der Rechtsbeständigkeit des Patents und Fragen der Hinterlegung. Herr Dr. Wittinghinterfragte die Rechtsprechung mit Blick auf Standards und die FRAND-Lizenzierungspraxis von Standardisierungsorganisationen.

Workshop II befasste sich unter der Leitung von Herrn VorsRiBPatG Klaus Schülke, Frau RA Nassim Kiani, Kiani & Springorum Patent- und Rechtsanwälte, Düsseldorf, sowie Herrn PA Dr. Karl-Ernst Müller, Becker & Müller Patentanwälte, Ratingen, mit dem „Nichtigkeitsverfahren im Umbruch“. § 83 PatG n.F. führt zu einer Konzentration der Sachverhaltsermittlung beim BPatG. Nach Einschätzung von Herrn VorsRiBPatG Schülke sei dementsprechend mit u.a. der Verlängerung der Verfahrensdauer und einer Verteuerung des erstinstanzlichen Verfahrens zu rechnen. Herr PA Dr. Müller gab eine Einschätzung des neuen Systems aus patentanwaltlicher Sicht ab. Aus seiner Sicht ist nicht mit einer erhöhten Anzahl von Hilfsanträgen zu rechnen. Frau RA Kiani rundete den darstellenden Teil des Workshops mit einem umfangreichen Überblick über das neue Berufungsverfahren ab, an den sich eine lebhafte Diskussion anschloss. Insgesamt wurde die Reform des Nichtigkeitsverfahrens positiv eingeschätzt. Der erste Veranstaltungstag klang mit einer Abendveranstaltung im Klosterhof maxhaus aus. 

Am Freitag, den 5. März, stand die patentrechtliche Rechtsprechung im Mittelpunkt der Tagung. Herr Direktor Peter Mühlens, Europäisches Patentamt, München, stellte die „Aktuelle Entscheidungspraxis der Beschwerdekammern des EPA“ vor. Dabei stieß insbesondere die Thematik der zweiten bzw. weiteren medizinischen Indikation auf besonderes Interesse der Teilnehmer. Herr RiBPatG Rainer Engelstrug sodann die „Aktuelle Rechtsprechung des BPatG zum Patentrecht“ vor. Daraufhin wurden insbesondere Fragen rund um den Widerrufsgrund der widerrechtlichen Entnahme diskutiert. Abschließend referierte Herr RiBGH Prof. Dr. Peter Meier-Beck zur „Aktuelle[n] Rechtsprechung des BGH zum Patentrecht“, wobei u.a. die Olanzapin-Entscheidung und die Frage der (neuheitsschädlichen) Offenbarung Anlass zu Diskussionen bot.

Die nächsten Patentrechtstage werden am 7. und 8. April 2011 stattfinden.

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Details

Beginn: 04.03.2010, 08:30 Uhr
Ende: 05.03.2010, 15:00 Uhr
Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz, im Rahmen der DLS
Ort: Industrieclub Düsseldorf, Elberfelder Str. 6, 40213 Düsseldorf
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