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Werkstattgespräche: Neue Aussichten im Pharmapatentrecht?

CIP Werkstattgespräche

Referent: Dipl.-Biol. Gregor S. König, Patentanwalt,
König Szynka Tilmann von Renesse,
Düsseldorf

Mit den Einnahmen aus heutigen patentgeschützten Arzneimitteln wird die Entwicklung zukünftiger Arzneimittel finanziert. Dem Patentrecht kommt daher eine Schlüsselrolle bei Sicherung der zukünftigen medizinischen Versorgung zu (die Tatsache, dass wertvolle, aber nicht patentgeschützte Stoffe für eine Medikamentenentwicklung nicht in Frage kommen, zeigt die besondere Bedeutung des Patents in diesem Technologiebereich).

Der nationale und der europäische Gesetzgeber, sowie der Bundesgerichtshof haben in den letzten 20 Jahren folgerichtig durch Sondervorschriften und Sonderrechtsprechung de facto ein „Pharmapatentrecht“ geschaffen – insbesondere um den Entwicklungsanreiz zu erhöhen. Der BGH und das Bundesverfassungsgericht verbalisieren in der jüngeren Rechtsprechung die besondere Bedeutung der Förderung der medizinischen Entwicklung durch wirksamen Patentschutz. Dennoch herrscht in zentralen pharmarelevanten Bereichen des deutschen Patentrechts eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob eine therapeutische Verwendung durch Nennung der Indikation offenbart sein kann, ebenso wie für die Frage, wann eine offenbarte generische Formel alle darunter fallende Stoffe vorwegnimmt. Nach einer kurzen Bestandsaufnahme der aktuellen europäischen und deutschen Rechtsprechung sollen kleine und große Lösungsansätze diskutiert werden.

 

Details

20.06.2007, 18:00 Uhr - 20:00 Uhr
Ort: Schloss Mickeln, Blauer Salon
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