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Werkstattgespräche: Der Schutz des Industriellen Designs

CIP Werkstattgespräche

Der Schutz des Industriellen Designs
im Spannungsfeld von deutschem
und gemeinschaftsrechtlichem
Geschmacksmuster-, Urheber-,
Marken- und Lauterkeitsrecht

Referent: Horst Becker, DEA,  Rechtsanwalt, Becker & Collegen, München

 

Wiss. HK Christian Steigüber 

Der Referent begann seinen Vortrag mit einem „Parforceritt“ durch die dogmatischen Grundlagen der Schutzrechtsgesetze und des Lauterkeitsrechts, welche für den gesetzlichen Schutz von industriellem Design maßgebend sind. Hierbei waren neben den Schutzvoraussetzungen des Geschmacksmuster-, Urheber-, und Markenrechts, sowie den tatbestandlichen Voraussetzungen des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes, die Herausarbeitung von Konkurrenz- und Spannungsverhältnissen zwischen allen Schutzinstrumenten und wettbewerbsrechtlichen Normen Gegenstand der Ausführungen. Besonderes Augenmerk wurde auf Wunsch des Auditoriums zum Beispiel im Rahmen der Voraussetzungen auf das Offenbarungserfordernis gelegt, welches bei einem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster an die Stelle der Eintragung tritt. Es soll hierbei mehr auf die Art als den Umfang der Offenbarung ankommen, die theoretische allgemeine Zugänglichkeit sei ausschlaggebend. Auf der Ebene der Spannungsverhältnisse stand dagegen vor allem der restriktive urheberrechtliche Schutz von angewandter Kunst im Mittelpunkt. 

Nachdem die dogmatischen Grundlagen gelegt waren, präsentierte Herr Becker aus der eigenen anwaltlichen Praxis Fallkonstellationen, die sich just in den zuvor aufgezeigten Spannungsverhältnissen bewegten. Neben dem Umgang der Jurisprudenz mit diesen Sachverhalten rückte auch die notwendige Arbeit mit dem Mandanten vor und während der Verfahren in den Fokus des Vortrags. Während die Gerichte offensichtlich selbst die „kleine Münze“ bei zweckfreier angewandter Kunst häufig in Frage stellen, besteht nach den Eindrücken des Referenten bei Mandanten des öfteren das Bedürfnis nach Aufklärung über Möglichkeiten des markenrechtlichen Schutzes dreidimensionaler Gestaltungen. 

Ganz im Stile eines Werkstattgesprächs wurden zuletzt auch rechtspolitische Bedürfnisse und Möglichkeiten zwecks Harmonisierung des Schutzsystems für industrielles Design diskutiert. Im Mittelpunkt standen dabei vor allem Anpassungen im Verhältnis zwischen Geschmacksmusterrecht und Urheberrecht. Es wurde aber auch über die Auswirkungen der Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb auf einen unmittelbaren Schutz von Leistungsergebnissen gesprochen und zwar insoweit, dass zumindest dogmatisch doch eine deutliche Einschränkung dieser Schutzmöglichkeit gegeben ist. Dass die Marktverhaltensregelung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb einen mittelbaren Schutz zulässt, sei unbestritten. Zugleich sei aber auch ein erhöhter Argumentationsaufwand zur Begründung der Unlauterkeit der Nachahmung erforderlich.

<media 29820>Präsentation</media>

 

Details

14.01.2009, 18:00 Uhr - 20:00 Uhr
Ort: Schloss Mickeln, Blauer Salon
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