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Werkstattgespräche: Patente als Kreditsicherheit im Rahmen der Mittelstandsfinanzierung?

CIP Werkstattgespräche

Gemeinschaftsveranstaltung mit dem Arbeitskreis Patentrecht Universität Düsseldorf - apud

Referent. Dr. Ingo Natusch,  Prüfungsverband deutscher Banken e.V., Köln

Für das gleichermaßen spannende wie anspruchsvolle Thema „Patente als Kreditsicherheit im Rahmen der Mittelstandsfinanzierung?“ konnte mit Dr. Ingo Natusch ein berufener Praktiker als Referent gewonnen werden. So hat sich Dr. Natusch als Teamleiter im Bereich Kreditrisikomanagement & -controlling bei der IKB Deutsche Industriebank AG und nunmehr als Experte beim Prüfungsverband deutscher Banken e.V. über viele Jahre hinweg mit dem behandelten Themenkomplex befasst. Seine wertvollen Erfahrungen hat er nicht nur in einschlägiger Fachliteratur zusammengefasst (vgl. Mitt. 2010, 118-126) , sondern konnte sie in komprimierter Form auch den Teilnehmern des mittlerweile 59. Werkstattgesprächs auf Mickeln vermitteln.

Nachdem Prof. Dr. Jan Busche den Referenten und die übrigen Anwesenden begrüßt hat, wies er darauf hin, dass es sich bei dem genannten Thema um eine Querschnittsmaterie handelt, die neben der Rechtswissenschaft auch weitere Disziplinen beschäftige. Eines der zentralen Problemfelder bei der Verwendung von Patenten als Kreditsicherheit sei die monetäre Bewertung des jeweiligen Schutzrechts. In diesem Zusammenhang verwies Prof. Dr. Busche auch auf den „Arbeitskreis Patentrecht Universität Düsseldorf – apud“, der an der Entwicklung eines Modells zur Patentbewertung arbeitet (weitere Informationen hierzu unter www.gewrs.de/de/information/apud).

Dr. Natusch stellte fest, dass es sich bei dem Thema um eine vergleichsweise junge Materie handelt, mit der sich neben Juristen und Betriebswirten auch Patentanwälte und Ingenieure aus unterschiedlichen Blickwinkeln befassen. Bei seinem inhaltlich breitgefächerten Vortrag legte Dr. Natusch besonderen Wert darauf, den Zuhörern die Sicht der Banken als Kreditgeber transparent zu machen und zugleich für einen inhaltlichen Austausch zwischen den einschlägigen Teildisziplinen zu werben. Für die Banken sei klar, dass Patente und andere gewerbliche Schutzrechten als Produktivfaktor einen stetigen Bedeutungszuwachs erfahren. Ziehe man solche Schutzrechte neben Grundeigentum und weiteren klassischen Sicherheiten nicht auch zumindest als komplementäre Sicherheit mit heran, führe dies schlussendlich dazu, dass man nur alte Industrien finanziere – junge, innovative Sektoren blieben dann außen vor.

Die unter der Kurzbezeichnung „Basel II“ zusammengefassten Richtlinien zur Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken gestatten es den Banken, Patente und andere gewerbliche Schutzrechte als Kreditsicherheit zu akzeptieren. Dabei können Patente entweder als Sicherheit übereignet werden, oder es kann ein Pfandrecht an ihnen bestellt werden. Interessant sei, so Dr. Natusch, dass sich in der Literatur bis heute keine herrschende Meinung herausgebildet habe, welche der beiden Varianten als vorteilhaft zu werten ist. In der Praxis überwiege allerdings eindeutig die Sicherungsübereignung.

Nach weiteren Hinweisen zur vertraglichen Gestaltung solcher Kreditsicherungen und einem ausführlichen Exkurs zur bilanzrechtlichen Behandlung von Patenten als selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgütern, erörterte der Referent Möglichkeiten und Problemfelder bei der monetären Bewertung von Patenten. Dabei stellte er unterschiedliche Bewertungsmethoden vor. Die Vielzahl an Bewertungsmethoden leiste der Suche nach einem einheitlichen Standard Vorschub. Vorschläge gäbe es zahlreich: Sie kämen u.a. von Wirtschaftsprüfern (IDW-Standard), Banken (IFD-Standard) und Ingenieuren (DIN). Derzeit sei allerdings noch nicht  absehbar, ob und wenn ja welcher der Vorschläge sich wird durchsetzen können.

Abschließend stellte Dr. Natusch Vor- und Nachteile von Patenten als Kreditsicherheit überblicksartig dar. Aus Sicht der Banken sei u.a. positiv zu werten, dass Patente bereits einen Prüfungsprozess durchlaufen haben, wodurch das Ausfallrisiko reduziert werde. Dem stünden aber auch spezifische Nachteile gegenüber. Hierzu gehöre u.a. das Fehlen eines einheitlichen Bewertungsschemas sowie der Umstand, dass die Prüfung der Bestandskraft von Patenten, der Marktfähigkeit sowie der Pflege zum Werterhalt der Patente durchaus zeit- und kostenintensiv sei.

An den Vortrag schloss sich erwartungsgemäß eine ausführliche Diskussion unter den Teilnehmern des Werkstattgesprächs an. Dabei wurde insbesondere thematisiert, ob und inwieweit Erfahrungswerte aus den Bereichen „IP-Due Diligence“ und „Arbeitnehmererfindungsvergütung“ für die Bewertung von Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten fruchtbar gemacht werden können.

Autor: Wiss. HK David E.F. Slopek, LL.M.

Datei: <media 34841>Teilnahme FAO_100526 (pdf)</media>

Details

26.05.2010, 18:00 Uhr - 20:00 Uhr
Ort: Schloss Mickeln, Blauer Salon
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