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Werkstattgespräche: Das Verbot der Patentierung von Stammzellen - rechtliche, ethische u. praktische Betrachtungen

CIP Werkstattgespräche

Referent:

PA Gregor S. König,  König   Szynka   Tilmann  von Renesse, Düsseldorf

 

Das Verbot der Patentierung von Stammzellen-rechtliche, ethische u. praktische Betrachtungen eines Wanderers zwischen den Welten

Der EuGH hat mit seiner Entscheidung vom 18. Oktober 2011 (C-34/10 Brüstle/Greenpeace) zur Patentierung von Embryonen und humanen Stammzellen in einer sehr weitreichenden Auslegung des Art. 6 II lit. c der Richtlinie 98/44/EG eine Patentierung ausgeschlossen, wenn die technische Lehre eine vorhergehende (auch legale) Zerstörung oder Verwendung menschlicher Embryonen als Ausgangsmaterial erfordert. Das erfasst auch die Verwendung von Stammzellen zu medizinischen Heilzwecken.

Die Entscheidung wirft viele Fragen auf und ist systematisch - ganz unabhängig von der ethischen Positionierung - nur schwer nachzuvollziehen. So steht die Entscheidung im Wertungswiderspruch mit den nationalen Stammzellregelungen vieler Mitgliedsstaaten.

Der Vortrag will versuchen die Begründung des EuGH, die rechtlichen Hintergründe und das rechtliche Umfeld (RL, EPÜ, TRIPS; EPA, BPatG und BGH) sowie die technischen Grundlagen der Stammzellnutzung und die praktische Bedeutung für die Forschung und Medizin zu beleuchten, um es dem Zuhörer zu erlauben, seine persönliche ethische Position zur rechtlichen Behandlung menschlicher Embryonen um verschiedene Aspekte der Stammzellverwendung und -patentierung zu erweitern.

Details

11.01.2012, 18:00 Uhr - 20:00 Uhr
Ort: Schloss Mickeln, Blauer Salon
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