Das TRIPs-Abkommen (Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums)
Das TRIPs-Abkommen (vom englischen Titel Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) regelt die Ausgestaltung geistiger Eigentumsrechte und deren Durchsetzbarkeit in den Mitgliedsstaaten der WTO. Das Abkommen zielt in erster Linie auf die Förderung eines effektiven und angemessenen Schutzes des geistigen Eigentums ab, wobei sichergestellt sein soll, dass die Maßnahmen und Verfahren zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums nicht selbst zu Schranken für den legitimen Handel werden.
Das Abkommen wurde im Rahmen der Uruguay-Runde der GATT-Verhandlungen vom 13. bis 15. April 1994 in das internationale Handelsabkommen GATT (General Agreement on Tarifs and Trade) als Anhang 1C aufgenommen. Zum gleichen Zeitpunkt wurde die WTO (Word Trade Organisation) gegründet.
Obwohl das TRIPs-Abkommen bereits seit fast zehn Jahren Bestand hat, ist im Hinblick auf Anwendbarkeit, Regelungsgehalt und Bedeutung des Abkommens eine deutliche Unsicherheit zu verzeichnen.
Die wissenschaftlichen Mitarbeiter des Zentrums für Gewerblichen Rechtsschutz der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf haben vor diesem Hintergrund unter der Leitung von Prof. Dr. Jan Busche (Direktor des Zentrums für Gewerblichen Rechtsschutz der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) und in Kooperation mit Prof. Dr. Peter-Tobias Stoll (Institut für Völkerrecht und Europarecht, Abteilung für Internationales Wirtschaftsrecht, Universität Göttingen) einen Kommentar des TRIPs-Abkommens erarbeitet. Dieser Kommentar ist im Heymanns-Verlag erschienen.