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Düsseldorfer Vertragswerkstatt

1. Das Projekt "Düsseldorfer Vertragswerkstatt"

Die "Düsseldorfer Vertragswerkstatt" ist eine Kooperation zwischen der Abteilung Forschung und Technologietransfer der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und dem Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz, Düsseldorf (CIP). Ziel der Kooperation ist die Entwicklung von Vertragsbausteinen für Forschungskooperationen zwischen Universitäten und Unternehmen. Die "Düsseldorfer Vertragswerkstatt" wird von der Patentverwertungsagentur "PROvendis" unterstützt.

2. Die Bausteine für einen Forschungs- und Entwicklungsvertrag

Die Düsseldorfer Vertragsbausteine basieren auf Ergebnissen von Umfragen und Interviews, die mit ausgewählten Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen), Universitätskliniken sowie Unternehmen und Verbänden verschiedener Branchen geführt wurden.

Ziel des Projektes ist es, den Vertragsparteien ausgewogene und flexible Vertragsbausteine zur Verfügung zu stellen. Nicht zuletzt soll dadurch die Verhandlungsposition der Hochschulen gegenüber der Industrie gestärkt werden. Die Vertragsbausteine können nicht pauschal als Formular auf einschlägige Vertragsverhältnisse angewandt werden, sondern dienen der Orientierung und müssen dem konkreten Fall angepasst werden. Sie enthalten Optionen z.B. über die Einbeziehung weiterer Forscher, die Zahlungs- und Verwertungsmodalitäten.

Die Düsseldorfer Vertragsbausteine regeln ein zweiseitiges Vertragsverhältnis zwischen Hochschule und Industriepartner. Der an der Hochschule beschäftigte Projektleiter nimmt in einer separaten Erklärung vom F&E-Vertrag Kenntnis und verzichtet gegenüber dem Industriepartner auf seine negative Publikationsfreiheit. Ein wesentliches Merkmal der Düsseldorfer Vertragsbausteine ist die Zuordnung der Forschungsergebnisse im Vorfeld. Grundsatz ist bei Gemeinschaftserfindungen die entgeltliche Vorausabtretung der Forschungsergebnisse abhängig vom jeweiligen Erfinderanteil der Vertragspartner. 

Die Vertragsbausteine liegen in kommentierter Fassung im "Leitfaden zu Forschungs- und Entwicklungsverträgen zwischen Hochschulen und der Industrie" vor (s. Projektverlauf).

3. Der Projektverlauf

Die "Düsseldorfer Vertragswerkstatt" startete im Januar 2004 mit einem Workshop zu rechtlichen Fragen bei der Gestaltung von Drittmittelverträgen.

  • Bericht der ersten Veranstaltung:
    Erfolgreicher Start der "Düsseldorfer Vertragswerkstatt"

Im Rahmen des Workshops erarbeitete das Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz einen Leitfaden zur Vertragsgestaltung bei Drittmittelprojekten zwischen Hochschulen und der Industrie, der in 5. Auflage 2015 vorliegt. Dieser Leitfaden enthält eine Kommentierung der Vertragsbausteine.

  • Busche / Greve / Hozuri:
    Leitfaden zu Forschungs- und Entwicklungsverträgen zwischen Hochschulen und der Industrie 2015 - 5. Auflage

Der Leitfaden (Stand November 2014, 71 Seiten) kann über den Buchhandel erworben werden (29,90 €). Online steht Ihnen eine Übersicht zum Leitfaden zur Verfügung.

In der Folge entwickelte das Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz einen ersten "Diskussionsentwurf für einen Forschungskooperationsvertrag". Diese Fassung war das Ergebnis zahlreicher Interviews mit Verbänden und Unternehmen aus der Pharma-, Chemie-, Maschinenbau- und Automobilbranche. Beteiligt waren der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA), die SchwarzPharma AG, die Grünenthal GmbH, Bayer HealthCare, der Verband der Chemischen Industrie (VCI), die BASF Coatings AG, die Degussa AG, die Schlafhorst/Saurer GmbH & Co. KG sowie die DaimlerChrysler AG. Das Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz präsentierte den Diskussionsentwurf im Rahmen des Workshops "Patentverwertung und Drittmittelverträge" im Anschluss an die Verleihung des Nordrhein-Westfälischen Erfinderpreises auf der Zeche Zollverein in Essen am 18. November 2004.

Das Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz hat einen Kommentar zur ersten Fassung des Diskussionsentwurfs veröffentlicht. Der Kommentar erläutert unter Wahrung der Vertraulichkeit der geführten Gespräche die auf den Interviews mit den Unternehmen und Unternehmensverbänden beruhenden Klauseln. Zusätzlich werden Begründungen und Empfehlungen für die verschiedenen Optionen gegeben und aufgezeigt, für welche Branchen welche Variante der Verwertungsklauseln günstig sein kann.

Die kommentierte Fassung des Diskussionsentwurfs ist im o.g. Leitfaden zur Forschungskooperation enthalten.

In der zweiten Projektphase 2005 wurden die Interessen der Hochschulen sondiert. Das Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz führte hierzu nach Auswertung eines Fragebogens Interviews mit ausgewählten Hochschulen und Unikliniken. Beteiligt waren dabei alle NRW-Hochschulen sowie die FU Berlin, die TU Darmstadt, die TU Dresden, die Universität/das Uniklinikum Freiburg, die LMU und die TU München sowie die Universität Basel und die ETH Zürich.

Anschließend wurde der Diskussionsentwurf erneut überarbeitet und zu den Bausteinen für einen Forschungs- und Entwicklungsvertrag umgestaltet.

Am 17. März 2006 präsentierte das Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf die Vertragsbausteine für einen Forschungs- und Entwicklungsvertrag. Die Veranstaltung trug zu einem interessanten Erfahrungsaustausch unter Beteiligung zahlreicher Vertreter aus den Hochschulverwaltungen - einschließlich der Universitätskliniken - und aus Unternehmen forschungsintensiver Branchen bei.

4. Kontakt

Alle Interessierten sind weiterhin herzlich eingeladen, an der Diskussion teilzunehmen und Fragen oder Kritik an das Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz zu richten. Wir freuen uns über jede Resonanz.


Homepage: undefinedProf. Dr. Jan Busche
Anschrift: Universitätsstraße 1, 40225 Düsseldorf
Tel: 0211-81 11 587
Fax: 0211-81 11 741

Verantwortlichkeit: