Forum Versicherungsrecht: Globale Perspektiven der Versicherungsaufsicht unter bes. Berücksichtigung aktueller Entwicklungen
Termin:
01.03.2012 - 19:00 - 20:00
Das Institut für Versicherungsrecht freut sich, Sie zu einem weiteren Vortrag der Veranstaltungsreihe "Forum Versicherungsrecht" einladen zu dürfen.
Das Thema lautet: "Globale Perspektiven der Versicherungsaufsicht unter besonderer Berücksichtigung aktueller Entwicklungen"
Referent ist Herr Dr. Peter Braumüller, Bereichsleiter/Managing Director für Versicherungsaufsicht und Pensionskassenaufsicht bei der Finanzmarktaufsicht Österreich, Wien, Mitglied im Verwaltungsrat der EIOPA, Frankfurt, Vorsitzender der Exekutive Commitee des Weltverbandes der Versicherungsaufseher (IAIS).
Veranstaltungsort:
Schloss MickelnNachrichtenarchiv
Dr. Bernd Michaels ist Vorsitzender des IVR
Am 16.03.2009 fand auf Schloss Mickeln die konstituierende Beiratssitzung des Instituts für Versicherungsrecht statt. Der Beirat setzt sich wie folgt zusammen: Vorsitzender des Beirats Dr. Bernd Michaels (ehem. Vorstandsvorsitzender der Provinzial Rheinland sowie ehem. Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Weitere Beiratsmitglieder:
1.) Christian Diedrich – Vorstandsvorsitzender der Victoria Versicherung AG
2.) Dr. Paul-Otto Faßbender – Vorstandsvorsitzender der ARAG Versicherungen AG
3.) Rudolf E. Gaul – Chefjustiziar Provinzial Rheinland Versicherungs-AG
4.) Andreas Heinsen – Vorstandsmitglied der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG
5.) Dr. Arno Junke – Vorsitzender des Vorstandes beim Verband öffentlicher Versicherer und der Deutschen Rück
6.) Rechtsanwalt Dr. Christoph Louven – Partner Lovells Düsseldorf
7.) Prof. Ulf Pallme König – Kanzler der Heinrich-Heine Universität
8.) Hanno Petersen – Vorstandsmitglied der ARAG Versicherungen AG
9.) Joachim Sixt – Leiter Internationales Recht der ARAG Versicherungen AG
Direktoren des Instituts:
Prof. Dr. Dirk Looschelders, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Privatversicherungsrecht
Prof. Dr. Lothar Michael, Lehrstuhl für öffentliches Recht
In der Beiratssitzung hat der Beirat des Instituts für Versicherungsrecht an der Heinrich-Heine-Universität seine Arbeit aufgenommen.
Als Vorsitzender wurde einstimmig Herr Dr. Bernd Michaels gewählt. Das Institut wurde 2006 gegründet. Durch die großzügige Unterstützung der Düsseldorfer Versicherungswirtschaft (620.000 Euro auf 5 Jahre) konnte das Institut im Dezember 2008 seine Tätigkeit erheblich ausweiten. Der Schwerpunkt der Arbeit des Instituts liegt im Bereich des Internationalen und Europäischen Privatversicherungsrechts und des Europäischen Versicherungsaufsichtsrechts. Die Fachgebiete werden in Forschung und Lehre vertreten. Darüber hinaus veranstaltet das Institut regelmäßig Vortragsveranstaltungen und Tagungen. Die Aufgabe des Beirats besteht darin, die Verbindung des Instituts mit der Praxis zu fördern. Der Beirat übermittelt an das Institut Anregungen, Wünsche und Vorschläge für die weitere Tätigkeit. Nach einem ausführlichen Tätigkeitsbericht des Direktoriums wurden die künftigen Projekte des Instituts für Versicherungsrecht besprochen. Die nächste Vortragsveranstaltung findet am 02.04.2009 auf Schloss Mickeln statt und beschäftigt sich mit der Reform des europäischen Versicherungsaufsichtsrechts (Solvency II). Es folgt der 2. Düsseldorfer Versicherungsrechtstag im Industrieclub Düsseldorf am 23.10.2009. Gegenstand der Tagung sind u.a. die Informationspflichten der Versicherungsvermittler gegenüber den Versicherungsnehmern. Außerdem wurde beschlossen, das Lehrangebot auf dem Gebiet des Versicherungsrechts zu erweitern.
2. Dezember 2008 - Unterzeichnung des Konsortialvertrages
Am Dienstag, dem 2. Dezember 2008 wurde zwischen der Heinrich-Heine-Universität und
der ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs–AG,
der Victoria Versicherung AG,
der Provinzial Rheinland Versicherung AG,
der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG,
dem Verband öffentlicher Versicherer und
der Deutschen Rückversicherung AG
ein Konsortialvertrag unterzeichnet, in dem sich die genannten Versicherungen verpflichten, das Institut für Versicherungsrecht in den nächsten drei bzw. 5 Jahren mit einem Betrag von insgesamt 620.000,00 Euro zu fördern. Diese großzügige Förderung ermöglicht es dem Institut, in der Zukunft in wesentlich größerem Umfang im Versicherungsrecht zu forschen und durch Veranstaltungen einen intensiven Gedankenaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern und zu vertiefen.
