Illustration Studiengang

LL.M. Gewerblicher Rechtsschutz

Mit dem seit 2001 angebotenen, einjährigen weiterbildenden Masterstudiengang „Gewerblicher Rechtsschutz"  (LL.M. - Programm) bietet die Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf eine bewährte Form der praxisbezogenen Juristenausbildung auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes an. Ziel des Studiengangs ist es, Hochschulabsolventen aus dem Bereich der Rechtswissenschaft durch spezialisierte Intensivkurse auf eine Tätigkeit im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes in der Anwaltschaft, in Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.

 Zehnter Jahrgang - Start Oktober 2010

 

Dem Studiengang wurde sein "langjähriger Erfolg" im Akkreditierungsverfahren bestätigt:

"Der Studiengang schließt eine Lücke im universitären Aus- und Weiterbildungskanon in der Bundesrepublik. Besonders hervorzuheben ist, dass es der Fakultät gelungen ist, ganz hervorragende, beruflich hoch qualifizierte und wissenschaftlich anerkannte Praktiker für die Ausbildung und Prüfung in ausreichender Zahl zu gewinnen."

Teilnehmer können zugleich die für die Verleihung des Fachanwalts Gewerblicher Rechtsschutz erforderlichen, "besonderen theoretischen Kenntnisse" (§ 14 h FAO) erwerben.


 

 

Ziele des Studiengangs

Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere des Patent-, Marken- und Designrechts, nehmen in wirtschaftsrechtlich orientierten Berufsfeldern seit Jahren einen breiten Raum ein. Absolventen rechtswissenschaftlicher Studiengänge verfügen nicht über die von der Praxis nachgefragten Spezialkenntnisse. Dieses Defizit kann regelmäßig auch nicht während des Referendariats behoben werden.

Der zweisemestrige Studiengang vermittelt Kenntnisse anhand eines an den Bedürfnissen der Praxis orientierten Curriculums. Die Lehrveranstaltungen werden von einschlägig spezialisierten und erfahrenen Dozenten (Hochschullehrern, Patentanwälten, Richtern und Rechtsanwälten) gehalten.

Die Teilnehmer sollen die Fähigkeit erwerben, auf den verschiedenen Berufsfeldern rechtsgestaltend und konfliktlösend tätig zu sein. Dabei verfolgen die Lehrveranstaltungen einen integrativen Ansatz, indem die Studieninhalte sowohl aus der Perspektive der damit befassten Behörden und gerichtlichen Spruchkörper, aber auch aus der Perspektive der Anwaltschaft und Unternehmen erarbeitet werden.

Teilnehmer (Voraussetzungen, Teilnehmerzahl)

Die Teilnahme setzt ein qualifiziertes, deutsches oder ausländisches Examen, eine überdurchschnittliche Seminarleistung und Berufserfahrung voraus. Einschlägige Promotionen werden begrüßt.

Die Berufserfahrung kann durch Praktika, das Referendariat oder Vergleichbares belegt werden.

Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 25 Teilnehmer beschränkt. Die Auswahl erfolgt durch den Studien- und Prüfungsausschuss.

Näheres regeln die zum Studiengang erlassenen Zulassungsbedingungen.

Lehrveranstaltungsinhalte

Inhalt des LL.M.-Studiengangs sind die für den auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes tätigen Juristen relevanten Regeln des nationalen, europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts. Neben wissenschaftlichen Kenntnissen vermittelt das Studium praxisbezogene Fähigkeiten und Methodik.

Der Studiengang erstreckt sich über zwei Semester (vier Module). Der erfolgreiche Studienabschluss setzt den Erwerb von insgesamt 60 Credit Points voraus:

  • 21 Credit Points in den Modulen eins bis drei
  • 4,5 Credit Points jeweils durch die Module 4a, 4b und 4c
  • 30 Credit Points in dem Modul 5

Es besteht die Möglichkeit zur Wiederholung der Prüfungen.

Erstes Semester (Wintersemester, 01.10.- 31.03.)

Modul 1: Grundlagen des Kennzeichenrechts (Veranstaltungszeitraum: WS)

Markenrecht I (Einführung)
Markenrecht II (Markenstrategie, Eintragungsverfahren, Markenschutz)
Markenrecht III (Verletzung, Widerspruch und Löschung)

Modul 2: Grundlagen des Patentrechts (Veranstaltungszeitraum: WS)

Patentrecht I (Einführung)
Patentrecht II (Grundlagen, Patentanspruch, Patentrecherche)
Patentrecht III (Einspruch- und Nichtigkeitsverfahren)
Arbeitnehmererfinderrecht I

Modul 3: Verwandte Grundlagen und Schutzrechte (Veranstaltungszeitraum: WS)

Urheberrecht I
Urheberrecht II
Designrecht
Wettbewerbsrecht

 Semesterferien (März)

Optional: Praktikum

Zweites Semester (Sommersemester, 01.04.- 30.09.)

Modul 4a: Spezialisierung Kennzeichenrecht (Veranstaltungszeitraum: SS):

Markenrecht IV (Planpiel Verletzungsverfahren)
Markenrecht V (Gemeinschaftsmarke der EU)
Markenrecht VI (Internationales Markenrecht)
Internetrecht

Modul 4b: Spezialisierung in technischen Schutzrechten (Veranstaltungszeitraum: SS):

Patentrecht IV (Vertiefung und Verfahrensrecht des Erteilungsverfahrens)
Patentrecht V (Aktuelle Rechtsprechung)
Patentrecht VI (Biotechnologische Patente, Sortenschutz)
Patentrecht VII (Internationales Patentrecht)
Patentrecht VIII (Softwarepatente)
Gebrauchsmusterrecht
Arbeitnehmererfinderrecht II

Modul 4c: Spezialisierung in verwandten Grundlagen und Schutzrechten (Veranstaltungszeitraum: SS):

Lizenzvertragsrecht
Prozessuale Besonderheiten im Gewerblichen  Rechtsschutz
Gewerbliche Schutzrechte und Unternehmenskauf
Kartellrecht
Englische Terminologie

Modul 5: Vertiefung 

Seminare (Pflichtveranstaltungen)

Seminar: Aktuelle Probleme des Kennzeichenrechts

Seminar: Aktuelle Probleme des Patentrechts

Masterarbeit

► Bearbeitungszeit: vier Monate

Studiendauer & Praktika

Der Weiterbildungsstudiengang erstreckt sich über zwei Semester - jeweils beginnend zum Wintersemester.

Die Lehrveranstaltungen finden überwiegend im Rahmen von Blockveranstaltungen am Freitagnachmittag (ab 15.00 Uhr) und Samstag (ab 10.00 Uhr) statt, teilweise auch am Donnerstagabend (ab 18.00 Uhr).

Ein berufsbegleitendes Studium ist möglich und willkommen. Teilnehmern mit paralleler Berufstätigkeit wird ein gutes Zeitmanagement und Konzentration auf den Studienbetrieb empfohlen. Das Studium kann auf vier Semester angelegt werden.

In den Semesterferien können die Studierenden Praktika in Rechts- oder Patentanwaltskanzleien, in Rechts- oder Patentabteilungen der Industrie oder bei Behörden und Gerichten absolvieren.

Studienabschluss

Die Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf verleiht nach erfolgreichem Abschluss der Masterprüfung den akademischen Grad "Master of Laws" - LL.M. Zusätzlich erhalten die Studierenden ein Diploma Supplement sowie ein Transcript of Records (jeweils in deutscher und englischer Sprache).

Teilnehmer können zugleich die für die Verleihung des Fachanwalts Gewerblicher Rechtsschutz erforderlichen, "besonderen theoretischen Kenntnisse" (§ 14h FAO) erwerben.

Studienentgelte

Das Studienentgelt beträgt 3.000 Euro pro Semester (6.000 Euro insgesamt) und ist jeweils vor Semesterbeginn fällig. Es werden Teilstipendien nach akademischen Kriterien vergeben.

Bewerbung

Interessenten können sich online bewerben. Bewerber, die in die engere Auswahl kommen, werden persönlich angeschrieben und aufgefordert, ergänzende Unterlagen (Zeugniskopien etc.) zu übersenden. Bewerbugsfrist endete am 15. Juli 2010.


Stand: 04.08.2010, Änderungen vorbehalten